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Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Firma Graziano Vallera (STELLATECH) im Folgenden „STELLATECH“
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen Graziano Vallera, Ritterfelddamm 82Q, 14089 Berlin (im nachfolgenden STELLATECH) und dessen Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. ”Kunde“ iSd Bestimmung ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei STELLATECH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der registrierte Kunde eine Bestellung an uns richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
Die Annahme des Angebotes und mithin der Vertragsschluss erfolgt innerhalb eines Tages ab Bestellung (bei registrierten Kunden) durch eine Email, die als Annahme der Bestellung gekennzeichnet ist.
§ 3 Preise
Die angebotenen Preise verstehen sich inklusive der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel.
Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
§ 4 Lieferung und Kosten
1. Zu den reinen Warenpreisen kommen Lieferkosten hinzu. Diese sind bei den jeweiligen Angeboten angegeben.
2. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt STELLATECH.
3. Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
5. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
§ 5 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 6 Haftung
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet STELLATECH nicht - gleich aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch STELLATECH, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von STELLATECH der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet STELLATECH nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.
§ 7 Zahlung
1. STELLATECH liefert - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - gegen Rechnung. Es bleibt STELLATECH vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist STELLATECH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. STELLATECH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass STELLATECH durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf STELLATECH den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
4. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von STELLATECH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. STELLATECH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, STELLATECH jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.
§ 9 Datenschutz & Werbesperre
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt und nicht zu Werbezwecken versendet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen weitergegeben. Als Kunde haben Sie das Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten, sofern dies zur Auftragsabwicklung nicht mehr benötigt werden. Bitte wenden Sie sich an info@stellatech.com oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post, Telefon oder Fax.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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